Home » Häufige Fragen zum Handy Ratenkauf » Was tun wenn mein Handy auf Raten geklaut wurde?

Was tun wenn mein Handy auf Raten geklaut wurde?

Die meisten Ratenkaufverträge enthalten einen Eigentumsvorbehalt, das heißt, beim Kauf eines Smartphones auf Raten verbleibt das Gerät im Eigentum des Händlers, bis Sie den Vertrag komplett erfüllt haben. Der Verlust Ihres Handys, sei es durch Diebstahl oder weil Sie es verloren haben, wirkt sich jedoch nicht auf Ihre Verpflichtung zur pünktlichen Ratenzahlung aus. Sie werden für den Rest der Vertragslaufzeit weiter die Raten begleichen müssen, auch wenn Sie das Gerät selber nicht mehr im Besitz haben.

Unabhängig von Ihrer Verpflichtung, die Raten weiter zu begleichen, empfiehlt sich im Falle eines Diebstahls folgendes:

  1. Melden Sie den Diebstahl der Polizei. Auch wenn das nur mit niedrigen Erfolgsvoraussetzungen verbunden ist, sollten Sie auf eine Meldung nebst einer Anzeige gegen unbekannt nicht verzichten. Die Polizei registriert die IMEI-Nummer Ihres Smartphones und informiert Sie, falls das Gerät irgendwo auftauchen sollte.
  2. Mit der Bestätigung von der Polizei können Sie den Diebstahl außerdem bei Ihrer Versicherung einreichen, falls eine solche bestehen sollte. Neben dedizierten Handy-Versicherungen kommt unter Umständen ein Anspruch auf Wertersatz gegenüber Ihrer Hausratversicherung in Betracht.
  3. In gewissem Rahmen können Sie auch selber aktiv werden. Unter Umständen kann es zum Erfolg führen, auf den einschlägigen Verkaufsportalen wie Ebay, Ebay Kleinanzeigen und lokalen Webseiten nach Ihrem Handy Ausschau zu halten. Sollten Sie es finden, gehen Sie nicht selber gegen den Dieb vor, sondern setzen Sie die Polizei in Kenntnis.

Hinterlasse eine Nachricht

Deine E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert. *

*